| Richtlinie Sanierungsgebiet | Sanierungsgebiet historischer Stadtkern Bernkastel Ziel:Erhaltung und Verbesserung des historischen Stadtbildes von Bernkastel durch finanzielle Unterstützung von Sanierungsmaßnahmen
 Förderbereich:
 Gilt ausschließlich für das Sanierungsgebiet „Historischer Stadtkern Bernkastel“
 Förderfähige Maßnahmen:
 Sanierung und Modernisierung von Gebäuden; Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, Erhaltung historische Bausubstanz, Aufwertung von Fassaden und Dächern
 Förderhöhe:
 Zuschüsse werden individuell gewährt; die Förderhöhe wird nach Prüfung durch die VG Bernkastel-Kues festgelegt
 Antragsberechtigte:
 Eigentümer und Erbbauberechtigte von Gebäuden im Sanierungsgebiet
 Bewilligungsverfahren:
 Anträge vor Beginn der Maßnahme bei der VG einreichen; Förderung kann nur gewährt werden, wenn die Maßnahme im Vorfeld mit der VG und dem Sanierungsplaner abgestimmt ist
 Sonstige Bestimmungen:
 Zuschüsse sind freiwillige Leistungen der Stadt – es besteht kein Rechtsanspruch; Beginn der Maßnahme erst nach schriftlicher Genehmigung; Geförderte Projekte müssen für eine festgelegte Dauer ordnungsgemäß instandgehalten werden
 
 
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