| 01.10.2022 Änderung des Infektionsschutzgesetzes mit bundesweiten Maßnahmen: *FFP2 Maskenpflicht in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen – außerdem im Fernverkehr und in Fernbussen *weiterhin medizinische Maske ausreichend in Nahverkehrszügen und Linienbussen *Negativer Test erforderlich für Besucher von Pflegeeinrichtungen, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind Zweistufenplan für die Länder *Je nach Infektionslage können die Länder in zwei Stufen auf die Pandemieentwicklung reagieren Stufe 1 Maskenpflicht (ÖPNV, in öffentlichen Innenräumen und Schulen) und Testpflicht (in Schulen und Kitas) Stufe 2 Maskenpflicht (auch außen, wenn der Abstand von 1,5m nicht gegeben ist), Abstandsgebot, Personenbegrenzung (bei Veranstaltungen im öffentlich zugänglichen Innenraum) und Hygienekonzepte
34. CoBeLVO
Begründung
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